Hundesteuer
Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt.
Gestützt auf das kantonale Hundegesetz Art. 13 und dem Gebührenreglement der Gemeinde Wattenwil Art. 48 wird eine Hundetaxe erhoben. Der Gemeinderat legt die Höhe der Taxe zwischen CHF 50.00 und CHF 150.00 (jährlich pro Hund) im Gebührentarif fest.
Öffnungszeiten
Montag
geschlossen
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Selbstverständlich ist es auch möglich, einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren.